Allgemeine Geschäftsbedingungen
der 4elements service & management GmbH für die Dienstleistungsangebote der 4e Fulfillment und easyfullapp
unter Einbeziehung der
ALLGEMEINEN DEUTSCHEN SPEDITEURBEDINGUNGEN
ADSp sowie der Logistik-AGB
Präambel
4eFulfillment orientiert sich mit ihren AGB an den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen sowie an den Logistik-AGB. Die allgemeinen Spediteurbedingungen werden zur Anwendung vom Bundesverband der Deutschen Industrie, Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels, Bundesverband Spedition und Logistik, Deutschen Industrie- und Handelskammertag, Hauptverband des Deutschen Einzelhandels empfohlen. Insbesondere im Hinblick auf Zusatzleistungen im Rahmen der Logistik regeln die Logistik-AGB in erster Linie die Grundsätze der Zusammenarbeit, die Pflichten der Vertragspartner bei der Vertragsabwicklung sowie die – betragsmäßig begrenzte – Haftung des Auftragnehmers bei Schlechterfüllung. Der Deutsche Speditions- und Logistikverband e.V. hat diese 2006 herausgegeben und empfiehlt eine Verwendung im Geschäftsverkehr. 4eFulfillment ist kein Speditionsunternehmen im Sinne der ADSp, welches selbständig Transporte durchführt. Es vermittelt stets im Auftrag des Auftraggebers Transportleistungen.
1.Inhalt
Unseren Geschäften liegen neben diesen Vereinbarungen die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp), sowie die Logistik-AGB, in der jeweils gültigen Fassung zu Grunde und gelten als Bestandteil unserer AGB.
2. Warenein- und -ausgang; Reporting
2.1. 4eFulfillment verpflichtet sich bei Wareneingang und -ausgang Reporte an den Auftraggeber zu senden. Diese werden über die Schnittstelle an das System des Auftraggebers übermittelt. In der Regel täglich zum Tagesabschluss des Systems.
2.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die übermittelten Daten ständig auf Richtigkeit zu prüfen. Widerspricht der Auftraggeber den übermittelten Daten nicht binnen einer Woche, so gelten die in über die Schnittstelle übermittelten Ist-Bestände oder die übermittelten Warenbewegungen. Ansprüche aus Fehlbeständen stehen dem Auftraggeber dann nicht mehr gegen 4eFulfillment zu.
2.3. Im Übrigen gelten die Bestimmungen über die Haftungen des Spediteurs / Auftragnehmers der ADSp und der Logistik-AGB. Insbesondere bleiben die Regelungen über das Qualifizierte Verschulden unberührt.
2.4. Auf Anfrage kann der Auftraggeber gegen eine Gebühr von 50,00 € einen monatlichen Report über Lagerbestände und Warenbewegungen erhalten.
3. Zollamtliche Abwicklung; Kosten
3.1. Der Auftraggeber trägt neben den Kosten für die zollamtliche Abwicklung sämtliche Bußgelder und Einfuhrabgaben, die in Verbindung mit dem Auftrag entstanden sind und deren Verschulden nicht bei 4eFulfillment liegt.
3.2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der ADSp.
4. Versicherung des Gutes
4.1. 4eFulfillment besorgt die Versicherung des Gutes (z. B. Lagerversicherung) bei einem Versicherer seiner Wahl, wenn der Auftraggeber ihn vor Übergabe der Güter damit explizit beauftragt. Grundsätzlich ist die Ware durch den Auftraggeber zu versichern und als Außenlager bei dem Versicherer des Auftraggebers anzumelden.
4.2. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der ADSp.
5. Haftungsversicherung von 4eFulfillment
5.1. 4eFulfillment ist nicht verpflichtet, bei einem Versicherer eine Haftungsversicherung zu marktüblichen Bedingungen abzuschließen, da 4eFulfillment kein Spediteur im Sinne der ADSp ist und Transporte ausschließlich vermittelt.
5.2. Die von 4eFulfillment vermittelten Speditionen, die zum Transport der Ware benötigt werden, unterliegen den Haftungsversicherungen der ADSp.
5.3. Auf Verlangen des Auftraggebers hat 4eFulfillment diesen Haftungsversicherungsschutz durch eine Bestätigung des beauftragten Spediteurs nachzuweisen.
6. Haftungsgrenzen
6.1. Ergänzend wird vereinbart, dass Ziffer 27 ADSp weder die Haftung von 4eFulfillment noch die Zurechnung des Verschuldens von Leuten oder sonstigen Dritten abweichend von gesetzlichen Vorschriften wie Art. 25 MÜ, Art. 36 CIM, Art. 21 CMNI, § 660 HGB zugunsten des Auftraggebers erweitert.
7. Vergütung
7.1. Die von 4eFulfillment in Rechnung gestellten Leistungen sind stets in EURO zu begleichen. Werden die Leistungen in Fremdgeld beglichen, hat der Auftraggeber etwaige Gebühren der Zahlungsinstitute zu übernehmen. Diese werden, soweit nicht bereits vorab vom Auftraggeber in die Fremdgeldzahlung inkludiert, gesondert in Rechnung gestellt.
8. Individualvereinbarungen
8.1. Es bleibt den Vertragsparteien unbenommen von diesen AGB und den einbezogenen Bestandteilen abweichende Vereinbarungen zu treffen.
9. Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
9.1. Der Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten, die aus dem Auftragsverhältnis oder im Zusammenhang damit entstehen, ist für alle Beteiligten, soweit sie Kaufleute sind, der Sitz der 4elements service & management GmbH als Muttergesellschaft der 4eFulfillment.
9.2. Für die Rechtsbeziehungen des Spediteurs zum Auftraggeber oder zu seinen Rechtsnachfolgern gilt deutsches Recht.